49. Sitzung des Stadtrates am 26.11.2008
Der Antrag des Stadtrates Dietmar Weihrich (Bündnis90/Die
Grünen) für nachfolgenden Beschlußvorschlag: Bebauungsplan 32.4 Heide-Süd, wird
in den Planungs- und Umwelt-Ausschuss verwiesen.
Bemerkung der OB dazu, ein neuer B-Plan müsse
auch „forschungsnahe Produktion“ zulassen.
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Verfahren
zur Änderung des B-Planes 32.4 (Heide-Süd) durchzuführen und dabei – wie
vom Stadtrat der Stadt alle im Jahr 1997 beschlossen – bei den textlichen
Festsetzungen zu den gekennzeichneten Sondergebieten den Passus „ Unternehmen
der technologischen Wirtschaft und deren Folgeeinrichtungen“ zu streichen, wird
in den Planungs- und Umwelt-Ausschuss verwiesen.
Begründung:
Am 26.03.1997 bestätigte der Stadtrat auf Anregung des
Planungs- und Umweltausschusses eine von der Stadtverwaltung vorgeschlagene
Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplan 32.4 (Heide-Süd) und
legte insoweit fest, dass in den als Sondergebiet im B-Plan ausgewiesenen
Bereichen „Unternehmen der technologischen Wirtschaft und deren
Folgeeinrichtungen“ nicht zulässig
sind. Aus bisher nicht erklärlichen Gründen wurde der vom Stadtrat beschlossene
Bebauungsplan von der Stadtverwaltung ohne diese Einschränkung dem
Regierungspräsidium zur zur Genehmigung vorgelegt und später auch bekannt
gemacht. Das Landesverwaltungsamt geht nunmehr davon aus, dass der B-Plan trotz
der gravierenden Mängel bei der Aufstellung rechtskräftig geworden ist.
Das vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes 32.4 umfasste Gebiet ist auf der
einen Seite gekennzeichnet durch zentrale Einrichtungen der Wissenschaft und
Lehre in der Stadt Halle. Anderseits ist Heide-Süd ein äußerst beliebter
Wohnstandort.
Für künftige Projekte in Heide-Süd ist es aus diesen Gründen dringend
erforderlich, den Bebauungsplan neu zu fassen und zeitnah zu beschließen.